Rechtsprechung
   VK Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - 3 VK LSA 70/17   

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https://dejure.org/2017,54137
VK Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - 3 VK LSA 70/17 (https://dejure.org/2017,54137)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 70/17 (https://dejure.org/2017,54137)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. September 2017 - 3 VK LSA 70/17 (https://dejure.org/2017,54137)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss Kalkulation überprüfen!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentlicher Auftraggeber muss Kalkulation eines ungewöhnlich niedrigen Angebots überprüfen! (VPR 2018, 1037)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss Kalkulation überprüfen! (IBR 2018, 288)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 310
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - 3 VK LSA 70/17
    In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass die Dringlichkeit einer Interimsvergabe sogar gegeben sein kann, wenn sie auf vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen beruhe (OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.01.2014, 11 Verg 15/13).
  • VK Rheinland-Pfalz, 22.05.2014 - VK 1-7/14

    Interimsvergaben: Bieterkreis kann nicht beliebig eingeschränkt werden!

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - 3 VK LSA 70/17
    Verzögerungen, die durch die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens entstehen, berechtigen zur Interimsvergabe (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.05.2014 - VK 1-7/14): Der Auftraggeber hat dem Wettbewerbsprinzip bei Interimsvergaben stufenweise Geltung zu verschaffen.
  • KG, 29.02.2012 - Verg 8/11

    Vergabeverfahren über Leistungen der Abfallbeseitigung in Berlin:

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - 3 VK LSA 70/17
    Die grundsätzliche Zulässigkeit von Interimsvergaben im Bereich der Daseinsvorsorge ist im Rahmen des unbedingt Erforderlichen überwiegend anerkannt (KG Berlin, B. v. 29.02.2012 - Az.: Verg 8/11).
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